E-Mail-Archivierung ist gesetzliche Pflicht! Verstöße dagegen sind eine Straftat!
Achten Sie darauf, seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht nach GoBD keine Kavaliersdelikte mehr: Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat.
Das heißt konkret:
Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS unverzüglich gehandelt werden! Nutzen Sie unsere Software-Lösung zur gesetzeskonformen E-Mail-Archivierung für kleine und mittelständische Unternehmen.
Unsere Lösungen garantieren die Signierung von E-Mails und Dokumenten mit qualifizierten Zeitstempeln und revisionssichere E-Mail-Archivierung nach höchsten Standards (GoBD und BSI TR 03125).
Darüber hinaus profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
Unsere experten sorgen mit den richtigen Netzwerkkomponenten dafür, dass die Verbindungen stabil laufen, alle Daten sicher vor Cyberangriffen sind und Ihnen die optimale Bandbreite dynamisch zur Verfügung steht.
Virtual Private Network (VPN) Lösungen von BEU:com: Verbinden Sie Ihre Rechenzentren, Standorte und Mitarbeiter sicher und flexibel im In- und Ausland, um Daten und Informationen schnell und sicher auszutauschen.
Cloud Computing heißt: Unternehmen mieten dezentral Serverkapazitäten externer Dienstleister. Daten und IT-Anwendungen der Unternehmen werden in die Cloud ausgelagert und sind dadurch jederzeit und überall verfügbar.